Traditionell war das Schulwesen in Bayern Sache der Kirche. Es wurde als „res ecclesiastica“ angesehen, d. h. als eine mit der Religion verbundene Angelegenheit. Nachdem sich aber im Laufe des 18. Jahrhunderts die Unterrichtsinhalte auszuweiten begannen und neben dem Religionsunterricht und den elementaren Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) zunehmend auch die Realien (Geschichte, Biologie, Physik, Chemie usw.) in die Schulen einzogen, beanspruchte der Staat entsprechende Mitwirkungsrechte. So wurde das Bildungswesen in Bayern ab etwa Mitte des 18. Jahrhunderts zu einer „res mixta“, also zu einer Angelegenheit, bei der sowohl die katholische Kirche – nur sie gab es in Altbayern – als auch der Staat Zuständigkeiten hatte.
Eine radikale Veränderung des Schulwesens erfolgte Anfang des 19. Jahrhunderts durch Kurfürst Max IV. Josef und nachmaligen König Max I. Josef sowie seinem leitenden Minister Maximilian Freiherr von Montgelas. Die beiden vom Geist der Aufklärung geprägten Männer schufen ein modernes Staats- und Verwaltungswesen, das auch das Volksschulwesen neu gestaltete.
Ab 1802 wurde in Bayern gegen den starken Widerstand der Kirche das gesamte Schulwesen zur alleinigen Staatsangelegenheit gemacht und die allgemeine Schulpflicht für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren eingeführt. Die Trägerschaft der Schulen, die Schulaufsicht und die Ernennung der Lehrer war jetzt Aufgabe des Staates, aber weil es nicht genügend qualifiziertes Lehrpersonal gab, blieb die örtliche Schulaufsicht im Volksschulbereich bis 1919 noch überwiegend in der Hand der Ortsgeistlichen.
Schulgeschichte in Wang und Grünthal